Fernwärme für Unternehmen

Fernwärme – unsere unkomplizierte, wirtschaftliche und umweltfreundliche Wärmedienstleistung für Industrie und Gewerbe.

Erneuerbar heizen mit Fernwärme

Wir treiben den Ausbau des Fernwärmenetzes in der Region voran, damit die Einwohner von Murten, Meyriez, und Muntelier erneuerbar heizen können.

Die Energieplanung der Stadt Murten ist ehrgeizig. In allen Bereichen soll nachhaltige Energie genutzt werden, auch für das Heizen. Das Fernwärmenetz in Murten, Meyriez und Muntelier wächst daher ständig, damit immer mehr Haushalte und Unternehmen auf erneuerbares Heizen umsteigen können.

Haben Sie sich schon konkreter mit einem Heizungswechsel beschäftigt? Wir haben Ihnen ein paar Informationen zum Fernwärmenetz in und um Murten zusammengestellt. Ausserdem mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und welche Förderung Sie nutzen können. Sie werden feststellen: der Heizungswechsel lohnt.

Kantonale Subvention für Fernwärmeanschlüsse

Der Ersatz einer fossilen Energiequelle oder einer Elektroheizung wird vom Kanton gefördert.

Seit 2017 subventioniert der Kanton Freiburg Anschlüsse an das Fernwärmenetz beim Ersatz einer fossilen Energiequelle oder einer Elektroheizung. Auch Eigentümer in Murten können von Subventionen von mehr als 5’000 CHF profitieren. 

Zusammensetzung der Höhe der Subventionen:

Erstinstallation

  • Einfamilienhaus: CHF 8‘000.- pro Anschluss
  • Mehrfamilienhaus ab 3 Wohnungen: CHF 5'000.- pro Wohnung 
  • Andere Gebäudekategorien: CHF 500.- pro kW


Anschlussleistung

  • bis 100 kW: CHF 30.- pro kW
  • von 100 - 250 kW: CHF 20.- pro kW
  • ab 250 kW: CHF 10.- pro kW
  • CHF 1‘000.- für Fernwärmeanschluss der Warmwasseraufbereitung (Pauschale)

Wie teuer ist Fernwärme?

Fernwärme ist nicht nur in Sachen Umwelt attraktiv, sondern auch für den Geldbeutel.

Die Kosten für Fernwärme setzen sich aus einem einmaligen Anschlussbeitrag, der jährlichen Grundgebühr und den Energiekosten zusammen. Darin enthalten sind dann die Wartung, allfällige Reparaturen und die Amortisation der Anlagen. Bei anderen Heizsystemen kommen zu den Kosten für Öl oder Gas noch Kosten für den Kaminfeger, den Unterhalt und Reparaturen hinzu. Wer die Vollkostenrechnung macht stellt fest, dass sich Fernwärme lohnen kann.

Aktuelle Bauvorhaben

Dokumente für die Anmeldung Ihres Hausanschlusses

  • Fernwärme - Im Überblickpdf2 MB download
  • Fernwärme - Angebotsgesuchpdf181 KB download
  • Fernwärme - Preisblatt 2023pdf785 KB download
  • Fernwärme - Allgemeine Geschäftsbedinungenpdf2 MB download
  • Fernwärme - Technische Anschlussbedingungenpdf2 MB download
  • Fernwärme - Faktenblatt Geschäftskundenpdf7 MB download

Häufig gestellte Fragen

  • Welche Kosten kommen auf mich zu?

    Es fallen Gebühren an für den Anschluss, sowie Kosten für Elektro- und Heizungsinstallation bei Ihnen.

    In unseren Anschlussgebühren enthalten sind die Installationen bis ins Gebäude inklusive der Fernwärme-Übergabestation. Zusätzlich dazu fallen Kosten für einen Heizungsinstallateur an, der die Anpassungen an ihrem Heizungssystem ausführen muss. Damit alles reibungslos zusammenspielt, muss auch die Elektroinstallation angepasst werden, wodurch weitere Kosten entstehen.

  • Gibt es genug Holz für die Fernwärmeversorgung?

    Ja, das Volumen an Holz kann sogar noch erhöht werden.

    Das Bundesamt für Energie (BFE) gab an, dass das Volumen an Energieholz noch um knapp ein Drittel erhöht werden könnte. Und das, ohne den nationalen Waldbestand zu gefährden. Denn in der Schweiz wächst die Waldfläche stetig.

  • Muss eine Fernwärmeheizung gewartet werden?

    Nein, Fernwärmeheizungen sind weitgehend wartungsfrei.

    Brennerservice, Tankreinigung, Kaminfeger und Emissionsmessungen gehören mit einer Fernwärmeheizung der Vergangenheit an. Auch das ständig Prüfen des Öl- oder Gaspreises fällt weg.

  • Wer trägt die Kosten übermässig langer Hausanschlussleitungen?

    Kosten für Leitungen bis zu einer Länge von 12 Metern sind im Anschlusspreis inklusive.

    Eine Hausanschlussleitung ist die Leitung, die von der Versorgungsleitung bis zum Hauseintritt, also in das Gebäude liegt. Hausanschlussleitungen bis zu einer Länge von 12 Trassenmetern werden von der IB-Murten übernommen. Die Kosten für zusätzliche Meter müssen vom Gebäudeeigentümer getragen werden. Ein Trassenmeter entspricht einem Meter Vorlauf inklusive einem Meter Rücklauf.

  • Ist es möglich die Rechnung auf Französisch zu erhalten?

    Ja.

    Aktuell können Sie von uns die Rechnungen für Strom, Wasser und Fernwärme in Französisch erhalten. Bei Fragen stehen wir gerne auch auf Französisch zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 026 672 92 00, per E-Mail unter infowhatever@ib-murten.ch oder über das Kontaktformular.

  • Wo kann ich Subventionen für meinen Fernwärmeanschluss beantragen?

    Auf portal.leprogrammebatiments.ch können Sie Ihr Subventions-Gesuch einreichen.

    Beachten Sie, dass Sie zur Einreichung eines Subventions-Gesuches auf der Seite des kantonalen Gebäudeprogramms zuerst ein Konto erstellen müssen. Folgen Sie dazu und für alles weitere den Anweisungen der Website.

  • Welche Dokumente müssen beim Subventionsantrag miteingereicht werden?

    Grundsätzlich müssen alle Dokumente eingereicht werden, die die Umstellung auf Fernwärme bei Ihnen belegen:

    • – Skizzen und Pläne des Hauses und des geplanten Anschlusses
    • – Offerten der IB-Murten und jene für die Anpassung der Sekundärseite (Elektro- und Heizungsinstallation)
    • – Fotos der Aussenansicht der Liegenschaft und des Heizungsraums
    • – Energienachweis mit Angaben zur Energiebezugsfläche
  • Welche Dokumente erhalte ich von IB-Murten?

    Sie bekommen von uns den Energienachweis und die Skizzen zur Leitungsführung.

    Im Rahmen des Anschlusses ans Fernwärmenetz lassen wir Ihnen den Energienachweis und Skizzen zur Leitungsführung zukommen. Sollten Sie weitere Unterstützung beim Subventionsgesuch benötigen, kontaktieren Sie uns gerne!

  • Kann IB-Murten mir bei der Einreichung des Subventionsgesuches helfen?

    Ja.

    Gerne erstellen wir das Gesuch gegen einen Unkostenbeitrag für Sie. Nehmen Sie dafür einfach mit uns Kontakt auf.

  • Welche Fristen muss ich im Subventionsprozess berücksichtigen?

    Spätestens zwei Jahre nach Einreichung des Gesuchs müssen Sie ans Fernwärmenetz angeschlossen sein, um Subventionen zu bekommen.

    Gemäss Art. 56 Abs. 4 des Freiburger Energiereglements sind nach eingereichtem und bewilligtem Gesuch die Subventionen während zwei Jahren zugesichert. Diese Frist kann im Einzelfall verlängert werden. Dafür muss aber nachgewiesen werden können, dass die Arbeiten am Fernwärmeanschluss kurz vor dem Anschluss stehen.

    Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie beim Amt für Energie des Kantons Fribourg.

  • Wann ist was zu bezahlen?

    Es fallen ein Akonto-Betrag vor Projektstart, eine Abrechnung nach Abschluss des Projekts und dann monatliche Rechnungen an.

    Bei Vertragsunterzeichnung wird eine Akonto-Rechnung fällig. Die Schlussrechnung erhalten Sie von uns nach der Inbetriebnahme Ihrer Übergabestation. Anschliessend erhalten Sie monatlich eine Rechnung für die Fernwärme-Grundgebühr und den entsprechenden Wärmebezug.

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