Solarstrom gemeinsam nutzen mit LEGs

 | Gemeinsam lokalen Strom nutzen – ab 2026 ist das auch über die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) möglich. Über das Verteilnetz der IB-Murten entsteht ein lokaler Marktplatz für Solarenergie. Das ist nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll.

Was ist eine LEG?

Ab 2026 können Besitzende von Solaranlagen und Stromverbrauchende lokal produzierten Strom direkt untereinander und quasi in Echtzeit aufteilen. Dies, wenn sie sich innerhalb einer Gemeinde und im selben Netzgebiet befinden, sogar über das öffentliche Verteilnetz. In einer solchen lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) gehen ökologische und ökonomische Aspekte Hand in Hand. Das nun neu mögliche Modell der LEG ist eine sinnvolle Erweiterung zu den Eigenverbrauchsmodellen ZEV/vZEV und EVG. Unser Produkt Community wird also zu 2026 um die LEG erweitert.

In einer LEG kann der Preis für die lokal erzeugte Energie selbst bestimmt werden. Der Verbrauchende zahlt in der Regel einen geringeren Energiepreis als beim Energieversorger und erhält eine Reduktion auf die Tarife für die Netznutzung; die Abgaben an Bund und Gemeinde sowie die Messkosten bleiben wie gewohnt bestehen. Der Produzierende erhält meist mehr für den selbstprodizierten Strom als er vom Verteilnetzbetreiber an Rückleifervergütung erhält.

Wieso wurden LEGs eingeführt?

Die Einführung der LEGs ist eine Massnahme in Rahmen des Ausbaus von erneuerbaren Energien. Kurze Lieferketten und eine hohe Eigenverbrauchsquote, also der lokale Verbrauch von lokal erzeugter Energie soll gefördert werden.

Die gesetzliche Grundlage dafür wurde im Rahmen des neuen Stromgesetzes (Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) geschaffen. Die IB-Murten erfüllt als Verteilnetzbetreiberin ihre gesetzlichen Pflichten und will zukünftig selbst als LEG-Dienstleisterin und LEG-Betreiberin eine einfache Teilnahme ermöglichen.

Wie setzt sich eine LEG zusammen?

In einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft gibt es verschiedene Akteure:

  • Der LEG-Betreibende gründet die LEG, definiert die Konditionen und ist für die administrative Abwicklung unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Abrechnung der LEG-internen Solarenergie zuständig.
  • LEG-Dienstleister übernehmen im Auftrag der LEG-Betreibenden administrative Aufgaben und die Abrechnung der LEG-internen Soalrenergie.
  • Der Verteilnetzbetreiber (im Murtenbiet die IB-Murten) prüft die LEG-Voraussetzungen, berechnet die LEG-internen sowie -externen Stromflüsse und rechnet den aus dem öffentlichen Netz bezogenen Strom ab. Zudem vergütet er den in das öffentliche Netz eingespeissten Strom.
  • Stromproduzierende treten mit ihren Produktionsanlagen einer LEG bei und verkaufen ihren Solarstrom primär an die Teilnehmenden der LEG; sie erhalten eine vereinbarte Vergütung.
  • Teilnehmende bzw. Stromkonsumierende treten einer LEG bei, um primär lokal produzierten Solarstrom zu verbrauchen; sie bleiben Kunden der IB-Murten.

Welche Voraussetzungen für die Gründung einer LEG gibt es?

Um eine LEG zu bilden oder einer beizutreten, müssen neben Smart Metern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Alle Teilnehmenden sind in der selben Gemeinde, im selben Netzgebiet und haben die gleiche Netzebene.
  • Die Erzeugungsanlagen im LEG decken mindestens fünf Prozent der Anschlussleistung der Verbrauchenden.

Wer eine LEG betreiben möchte, sieht sich administrativer Hürden gegenüber. Um diese zu senken, werden wir ab Frühling 2026 eine digitale Plattform lancieren. Deutlich einfacher ist es, einer bestehenden LEG beizutreten. Für das Murtenbiet werden die IB-Murten als LEG-Betreiberin zukünftig eigene LEGs (pro Gemeinde) gründen, damit sowohl Produzenten als auch Verbraucher mit kleinstem Aufwand profitieren können.

Was ist der Kern der neuen LEGs?

Solarenergie teilen kommt Ihnen bekannt vor? Bisher konnten wir über das Produkt Community bereits verschiedene Varianten anbieten, Solarenergie zu teilen: ZEV/vZEV und EVG. Beides konnte nur dann implementiert werden, wenn das öffentliche Verteilnetz (der IB-Murten) nicht genutzt wurde. Mit der LEG kann dieses nun genutzt werden, wodurch sich die Möglichkeiten wesentlich erweitern.

Vor- und Nachteile – Aktuelle Einschätzung zu LEGs

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften fördern die lokale Stromproduktion und damit eine möglichst effiziente Nutzung von erneuerbarer Solarenergie. LEGs vereinen daher sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile.

Für Stromproduzierende erweitert sich die Anzahl möglicher Stromabnehmenden, was zu einem noch wirtschaftlicheren Betrieb von PV-Anlagen beitragen kann.

 

Für Besitzerinnen und Besitzer von PV-Anlagen

Sie haben eine Photovoltaikanlage und produzieren mehr Strom, als sie verbrauchen? Dann nehmen Sie eine Priorisierung in vier Schritten vor:

  1. Eigenverbrauch: Nutzen Sie Ihren Solarstrom möglichst selbst und optimieren Sie den Eigenverbrauch. Damit stellen Sie die höchste Rentabilität Ihrer Anlage sicher. Tipps dazu finden Sie hier.
  2. ZEV/vZEV oder EVG: Verkaufen Sie den überschüssigen Solarstrom an Ihre direkten Nachbarn.
  3. LEG: Vermarkten Sie den Überschuss in der Gemeinde.
  4. Verteilnetz: Speisen sie den restlichen Solarstrom in das Verteilnetz ein.

Wir empfehlen, die Konditionen genau zu prüfen: Im Versorgungsgebiet der IB-Murten ist die Rückliefervergütung aktuell so hoch, dass sich im Jahr 2026 weiterhin ein Verkauf an die IB-Murten lohnt. Durch regulatorische Veränderungen werden die Abnahmekonditionen 2027 voraussichtlich dem Markt angepasst werden müssen. Zu dann werden die LEGs für Produzentinnen und Produzenten spannender.

Für Stromverbraucher/innen

Sie möchten lokal produzierten Solarenergie beziehen? Die Beteiligung an einer LEG bringt für Sie als Stromverbraucher/in zwei zentrale Vorteile mit sich:

  • Günstigere Energie: Lokal produzierter Strom senkt die Energiekosten.
  • Reduzierte Netzkosten: Ihr Netznutzungstarif wird reduziert um 20 bzw. 40 Prozent – abhängig davon, ob die Energie im selben Trafo-Kreis produziert wurde.

Beispiel:

Ein Landwirt in der Gemeinde Murten hat eine grösse Photovoltaikanlage auf dem Dach seiner Scheune. Die Strommenge übersteigt den Eigenbedarf, daher tritt er einer LEG bei. Den Überschuss seines lokal produzierten Solarstroms nutzen nun auch Bewohnende im Stedtli. Dieser innerhalb der LEG verkaufte Solarstrom wird zu einem definierten Preis verkauft und ist damit unabhängig von der marktabhängigen Rückliefervergütung.

Wann sind LEGs im Murtenbiet möglich?

Auskünfte zur Prüfung der Voraussetzungen für eine LEG können Sie jederzeit über das Kundencenter erfragen. Ab dem Frühjahr 2026 wird eine Plattform für die An-/Abmeldung und Verwaltung von LEGs zur Verfügung stehen. Zukünftig plant die IB-Murten LEGs für jede Gemeinde im Murtenenbiet zu gründen und zu betreiben.

Fazit

LEGs sind ein geeignetes Instrument, um erneuerbaren Solarstroms so effizient wie möglich zu nutzen. Auf dem Weg zur CO2-freien Energieversorgung ist das ein wichtiger Schritt. Damit einher geht auch der Zubau weiterer Photovoltaikanlagen, welcher nicht nur im Murtenbiet, sondern schweizweit wichtig ist. Wichtig ist ein intelligentes und überlegtes Ausbauen.

Mit Blick auf das Jahr 2027 werden die LEGs gerade für Besitzende von Photovoltaikanlagen spannend. Es ist davon auszugehen, dass die IB-Murten die Energieprodukte und die Abhnahmekonditionen an die neuen gesetzesgrundlagen und die Gegebenheiten am Markt anpassen müssen.

Haben Sie Fragen zum Thema Solar oder zu den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach über das Kundencenter Kontakt zu uns auf.

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