Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Sie haben Fragen? Wir die Antworten.
Thema «Allgemein»
- Kann ich die Rechnung auch auf französisch erhalten?
Für die Strom-, Trinkwasser- und Fernwärmerechnungen ist dies möglich
Derzeit können wir Ihnen die Rechnung ausschliesslich für die Strom-, Trinkwasser- und Fernwärmebezüge auf französisch ausstellen. Kontaktieren Sie uns für einen gewünschten Sprachwechsel. Wir geben Ihnen auch gerne telefonisch in französischer Sprache Auskunft zur Rechnungsstellung (Tel. 026 672 92 00). Sie können uns Ihre Fragen auch schriftlich stellen an info oder via Kontaktformular. @ibmurten.ch
- Kann bei IB-Murten jederzeit Material eingekauft werden?
Wir haben keine festen Ladenöffnungszeiten für das Verkaufsgeschäft.
Wir führen kein Verkaufsgeschäft mit entsprechenden Ladenöffnungszeiten. Aber Sie können bei uns Materialbezüge gerne zu Randzeiten tätigen, wenn unsere Elektromonteure vor Ort sind. Konsultieren Sie unsere Öffnungszeiten.
- Wie viele Rechnungen werden pro Jahr verschickt?
Es werden vier Rechnungen für Strom- und für Trinkwasserbezüge gestellt:
Sowohl für den Strombezug als auch für den Trinkwasserbezug stellen wir unseren Kunden normalerweise vier Rechnungen pro Jahr zu. Davon zwei Akontorechnungen und zwei Halbjahres-Schlussabrechnungen – diese auf Basis der Zählerablesungen. Grossverbraucher mit einem Strombezug ab ca. 50'000 kWh/Jahr erhalten monatlich Rechnungen.
Thema «Wasser»
- Wie viele Rechnungen werden pro Jahr verschickt?
Es werden vier Rechnungen für Strom- und für Trinkwasserbezüge gestellt:
Sowohl für den Strombezug als auch für den Trinkwasserbezug stellen wir unseren Kunden normalerweise vier Rechnungen pro Jahr zu. Davon zwei Akontorechnungen und zwei Halbjahres-Schlussabrechnungen – diese auf Basis der Zählerablesungen. Grossverbraucher mit einem Strombezug ab ca. 50'000 kWh/Jahr erhalten monatlich Rechnungen.
- Was ist die Wasserhärte für unser Objekt?
Konsultieren Sie die Detailkarte für den genauen Härtegrad.
Die Wasserhärte variiert im Versorgungsgebiet der IB Murten. Auf den Detailkarten finden Sie eine genaue Angabe der Härtegrade.
- Ich plane umzuziehen. Was ist zu tun?
Füllen Sie uns eine Umzugsmeldung aus oder rufen Sie uns an.
Füllen Sie bitte die Umzugsmeldung vollständig aus oder rufen Sie uns an (Tel. 026 672 92 00). Wir werden die Strom- und Wasserzähler termingerecht ablesen. Damit wird die korrekte Abgrenzung und Verrechnung der Strom- und Wassergebühren sichergestellt.
Thema «Strom»
- Erhalte ich bei SolarMurten nur Strom wenn die Sonne scheint?
Nein, die Stromversorgung ist rund um die Uhr sichergestellt.
Wenn Sie sich für SolarMurten entscheiden, unterstützen sie die Produktion von Solarstrom im Murtenbiet. Die Energiemenge, die Sie insgesamt übers Jahr beziehen wird im selben Zeitraum auch wirklich von PV Anlagen in unserem Versorgungsnetz produziert. Aber nicht zwingend dann, wenn Sie diese verbrauchen.
- Wie viele Rechnungen werden pro Jahr verschickt?
Es werden vier Rechnungen für Strom- und für Trinkwasserbezüge gestellt:
Sowohl für den Strombezug als auch für den Trinkwasserbezug stellen wir unseren Kunden normalerweise vier Rechnungen pro Jahr zu. Davon zwei Akontorechnungen und zwei Halbjahres-Schlussabrechnungen – diese auf Basis der Zählerablesungen. Grossverbraucher mit einem Strombezug ab ca. 50'000 kWh/Jahr erhalten monatlich Rechnungen.
- Wird der Strom bei einem Mieterwechsel abgeschaltet?
Nein, der Strom wird nicht abgeschaltet.
Der Strom wird zum Ende Ihres Mietvertrages abgelesen, damit eine korrekte Abrechnung erstellt werden kann. Auch kann so eine Abgrenzung zu einem eventuellen Nachmieter erfolgen. Wichtig ist, dass sie uns den Mieterwechsel frühzeitig melden. Alles Weitere wird von uns in die Wege geleitet.
- Wie wird zwischen Hoch- und Niedertarif unterschieden?
Der Hochtarif gilt tagsüber, der Niedertarif nachts.
Der Hochtarif (HT) gilt tagsüber von 06.00 - 22.00 Uhr. Der Niedertarif gilt von 22.00 - 06.00 Uhr. So werden beispielsweise Elektroboiler oft während der Nacht mit günstigerem Strom neu aufgeheizt. Spül- und Abwaschmaschinen können idealerweise ebenfalls nach 22.00 Uhr laufen gelassen werden.
Thema «Fernwärme»
- Welche Kosten kommen auf mich zu?
Es fallen Gebühren an für den Anschluss, sowie Kosten für Elektro- und Heizungsinstallation bei Ihnen.
In unseren Anschlussgebühren enthalten sind die Installationen bis ins Gebäude inklusive der Fernwärme-Übergabestation. Zusätzlich dazu fallen Kosten für einen Heizungsinstallateur an, der die Anpassungen an ihrem Heizungssystem ausführen muss. Damit alles reibungslos zusammenspielt, muss auch die Elektroinstallation angepasst werden, wodurch weitere Kosten entstehen.
- Gibt es genug Holz für die Fernwärmeversorgung?
Ja, das Volumen an Holz kann sogar noch erhöht werden.
Das Bundesamt für Energie (BFE) gab an, dass das Volumen an Energieholz noch um knapp ein Drittel erhöht werden könnte. Und das, ohne den nationalen Waldbestand zu gefährden. Denn in der Schweiz wächst die Waldfläche stetig.
- Muss eine Fernwärmeheizung gewartet werden?
Nein, Fernwärmeheizungen sind weitgehend wartungsfrei.
Brennerservice, Tankreinigung, Kaminfeger und Emissionsmessungen gehören mit einer Fernwärmeheizung der Vergangenheit an. Auch das ständig Prüfen des Öl- oder Gaspreises fällt weg.
- Wer trägt die Kosten übermässig langer Hausanschlussleitungen?
Kosten für Leitungen bis zu einer Länge von 12 Metern sind im Anschlusspreis inklusive.
Eine Hausanschlussleitung ist die Leitung, die von der Versorgungsleitung bis zum Hauseintritt, also in das Gebäude liegt. Hausanschlussleitungen bis zu einer Länge von 12 Trassenmetern werden von der IB-Murten übernommen. Die Kosten für zusätzliche Meter müssen vom Gebäudeeigentümer getragen werden. Ein Trassenmeter entspricht einem Meter Vorlauf inklusive einem Meter Rücklauf.
- Ist es möglich die Rechnung auf Französisch zu erhalten?
Ja.
Aktuell können Sie von uns die Rechnungen für Strom, Wasser und Fernwärme in Französisch erhalten. Bei Fragen stehen wir gerne auch auf Französisch zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 026 672 92 00, per E-Mail unter info oder über das @ib-murten.chKontaktformular.
- Wo kann ich Subventionen für meinen Fernwärmeanschluss beantragen?
Auf portal.leprogrammebatiments.ch können Sie Ihr Subventions-Gesuch einreichen.
Beachten Sie, dass Sie zur Einreichung eines Subventions-Gesuches auf der Seite des kantonalen Gebäudeprogramms zuerst ein Konto erstellen müssen. Folgen Sie dazu und für alles weitere den Anweisungen der Website.
- Welche Dokumente müssen beim Subventionsantrag miteingereicht werden?
Grundsätzlich müssen alle Dokumente eingereicht werden, die die Umstellung auf Fernwärme bei Ihnen belegen:
- – Skizzen und Pläne des Hauses und des geplanten Anschlusses
- – Offerten der IB-Murten und jene für die Anpassung der Sekundärseite (Elektro- und Heizungsinstallation)
- – Fotos der Aussenansicht der Liegenschaft und des Heizungsraums
- – Energienachweis mit Angaben zur Energiebezugsfläche
- Welche Dokumente erhalte ich von IB-Murten?
Sie bekommen von uns den Energienachweis und die Skizzen zur Leitungsführung.
Im Rahmen des Anschlusses ans Fernwärmenetz lassen wir Ihnen den Energienachweis und Skizzen zur Leitungsführung zukommen. Sollten Sie weitere Unterstützung beim Subventionsgesuch benötigen, kontaktieren Sie uns gerne!
- Kann IB-Murten mir bei der Einreichung des Subventionsgesuches helfen?
Ja.
Gerne erstellen wir das Gesuch gegen einen Unkostenbeitrag für Sie. Nehmen Sie dafür einfach mit uns Kontakt auf.
- Welche Fristen muss ich im Subventionsprozess berücksichtigen?
Spätestens zwei Jahre nach Einreichung des Gesuchs müssen Sie ans Fernwärmenetz angeschlossen sein, um Subventionen zu bekommen.
Gemäss Art. 56 Abs. 4 des Freiburger Energiereglements sind nach eingereichtem und bewilligtem Gesuch die Subventionen während zwei Jahren zugesichert. Diese Frist kann im Einzelfall verlängert werden. Dafür muss aber nachgewiesen werden können, dass die Arbeiten am Fernwärmeanschluss kurz vor dem Anschluss stehen.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie beim Amt für Energie des Kantons Fribourg.
- Wann ist was zu bezahlen?
Es fallen ein Akonto-Betrag vor Projektstart, eine Abrechnung nach Abschluss des Projekts und dann monatliche Rechnungen an.
Bei Vertragsunterzeichnung wird eine Akonto-Rechnung fällig. Die Schlussrechnung erhalten Sie von uns nach der Inbetriebnahme Ihrer Übergabestation. Anschliessend erhalten Sie monatlich eine Rechnung für die Fernwärme-Grundgebühr und den entsprechenden Wärmebezug.
Thema «Photovoltaik»
- Wie sind die Rückliefertarife von IB-Murten im regionalen und schweizweiten Vergleich?
Ein Vergleich wird erst mit dem Ende des Jahres gezogen werden können, da dieser abhängig vom Einspeiseprofil der Anlage und der Entwicklung des Referenz-Marktpreises ist.
Die IB-Murten vergütet den Herkunftsnachweises mit 5.00 Rp./kWh deutlich über dem Marktpreis. Damit ist zu erwarten, dass die gesamte Rückliefervergütung im Vergleich zu anderen Energieversorgern, die das Referenzmarktpreis Modell anwenden, höher ist.
- Warum entschied sich IB-Murten für das Rückliefervergütungsmodell nach Referenz-Marktpreis?
Teil des Abstimmungspakets zum Stromgesetz war die Festlegung eines grundsätzlichen Modells welches schweizweit als Usus gelten kann. Dieses Modell ist gemäss Bund die Berechnung der Rückliefervergütung anhand des Referenz-Marktpreises.
Der Referenz-Marktpreis wird quartalsweise vom BFE berechnet und widerspiegelt den Wert der PV-Energie am Markt. So wird insbesondere die Winterproduktion gefördert. - Wie hoch ist die Rückliefervergütung im Versrogungsgebiet der IB-Murten für 2025?
Bislang orientierte sich die Rückliefervergütung für PV-Strom bei IB-Murten an den Beschaffungspreisen für Energie. Die Senkung von 2023 (20 Rp/kWh) auf 2024 (10 Rp/kWh) war eine direkte Konsequenz der tieferen Beschaffungspreise. Neu setzt IB-Murten auf ein vom Bund vorgeschlagenes Modell, dass die Rückliefervergütung quartalsweise, anhand des Referenz-Marktpreises anpasst. Damit ist die Rückliefervergütung eng an diese vom Bundesamt für Energie (BFE) quartalsweise publizierten Referenz-Marktpreise gekoppelt.
- Wieviel kostet eine Photovoltaikanlage?
Kostenbeispiel: eine PV-Anlage für Einfamilienhaus mit Dachfläche von ca. 50 Quadratmetern kostet effektiv rund CHF 13'200.
Von den Kosten in Höhe von rund CHF 19'500 für die Photovoltaikanlage in unserem Beispiel werden dank der Einmalvergütung knapp CHF 4'000 abgezogen. Die zu erwartende Steuerersparnis liegt bei rund CHF 2'300 (15 %). Damit belaufen sich die effektiven Kosten auf rund CHF 13'200.
Berechnen Sie mit dem Solarrechner Produktion, Wirtschaftlichkeit und Kosten einer Solarstromanlage mit oder ohne Batteriespeicher.
- Wann lohnt sich eine eigene PV-Anlage?
Je nach Anlage hat sich eine Photovoltaikanlage nach rund 10 Jahren amortisiert.
Bereits nach rund 10 Jahren hat sich eine Photovoltaikanlage amortisiert. Insgesamt produziert eine PV-Anlage rund 20 bis 30 Jahre lang erneuerbaren Strom, bevor ein Austausch nötig ist. Mit einer PV-Anlage generieren Sie Erträge durch die Einsparungen durch die Eigenstromproduktion und die Einnahmen aus dem Stromverkauf.
- Wie kann ich meinen Eigenverbrauch erhöhen, um die Wirtschaftlichkeit zu steigern?
Nutzen sie Ihren Solarstrom für mehrere Hausinstallationen und verbrauchen den Strom dann, wenn er produziert wird.
Die eigene Photovoltaikanlage lässt sich mit mehreren Hausinstallationen koppeln. Zum Beispiel mit einer eigenen E-Ladestation für das Elektroauto oder einer Wärmepumpe. Ausserdem können Sie einen Batteriespeicher ergänzen. Zudem sollten Sie darauf achten, den Stromverbrauch zeitlich dahin zu verschieben, wenn die PV-Anlage Strom produziert.
- Gibt es Förderbeiträge für Solaranlagen?
Ja, es gibt finanzielle Unterstützung beim Bau von Photovoltaikanlagen.
Für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp kann ein Gesuch für eine Einmalvergütung gestellt werden (auch für Erweiterungen). Die Unterstützung von Photovoltaikanlagen erfolgt zentral über das Programm Pronovo. Auch bei den Steuern profitieren Sie von Einsparungen mit einer PV-Anlage. Zudem nehmen wir Ihnen als Netzbetreiber Herkunftsnachweise für Strom ab, der in unser Netz eingespeist wird.
- Wie lange dauert der Bau einer PV-Anlage?
Insgesamt sollten Sie mit 2 Monaten rechnen, bis Sie eigenen Solarstrom produzieren.
Der gesamte Prozess von der Erteilung des Auftrags bis zur Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage dauert rund zwei Monate. Die Montage der Anlage selbst dauert in der Regel nur 1 bis 2 Wochen. Es wird ein Gerüst für die Montage aufgebaut, die Module installiert und die Elektroinstallation durchgeführt.
- Produziert eine PV-Anlage auch im Winter genug Strom?
Der Ertrag einer PV-Anlage ist im Winter deutlich geringer. IB-Murten beliefert Sie im Netzgebiet zuverlässig mit der benötigten Energie.
Im Winter hat die Sonne eine niedrigere Strahlungsleistung als im Sommer. Dadurch wird in der kalten Jahreszeit weniger Solarstrom erzeugt. Der Strombedarf, den die PV-Anlage nicht abdeckt, wird durch das Stromnetz der IB-Murten ausgeglichen. Mit einem Batteriespeicher lässt sich aber auch im Winter der tagsüber erzeugte Strom für den Abend zwischenspeichern.
Thema «E-Ladestationen»
- Wieviel kostet eine Ladestation für Elektroautos?
Für eine Ladestation inklusive Installation wird mit Kosten ab CHF 2'489 (inkl. MWST) gerechnet.
Die Kosten für eine Ladestation variieren je nach gewähltem Modell, dem Installationsaufwand und den Gegebenheiten vor Ort. E-Ladestationen für den Heimgebrauch sind günstiger als solche, die das Laden mehrerer Fahrzeuge sowie ein Lastenmanagement ermöglichen.
- Wo kann man eine Ladestation installieren?
Die Ladestation muss sicher und fest an einer Wand oder anderen festen Einrichtung montiert werden.
Vom Sicherungskasten muss eine separate Stromleitung zur Ladestation gelegt werden, an die keine weiteren Verbraucher angeschlossen werden dürfen. Die IB-Murten ermittelt vor der Installation Ihrer eStation den besten Standort und prüft praktische Details.
- Kann ich als Mieter oder Stockwerkeigentümer eine Ladestation installieren?
Sie müssen vorab das Einverständnis des Vermieters beziehungsweise der Eigentümerversammlung einholen.
Bei Objekten mit mehreren Wohnungen ist es nötig, die Ladeinfrastruktur vorab mit allen beteiligten Personen abzustimmen. Auch muss geprüft werden, ob die Hausanschlussleitung für die gewünschte Anzahl an Ladestationen ausreichend ist.
- Kann ich die Ladestation selbst installieren?
Nein, ziehen Sie hier Profis bei.
Die Installation von Ladestationen unterliegt hohen Sicherheitsanforderungen, da ein Starkstromanschluss nötig ist. Daher sollten Sie Profis für die Einrichtung und Inbetriebnahme einer Elektro-Ladesäule beauftragen. Wir übernehmen das gerne für Sie!
- Wie funktioniert ein Ladevorgang?
Die Ladestation erkennt ein angeschlossenes Fahrzeug und steuert die Ladeleistung automatisch.
In einem ersten Schritt bezieht das Fahrzeug eine konstante und hohe Leistung. Für den letzten Rest der Ladung wird in einem zweiten Schritt die Leistung kontinuierlich reduziert, bis die Batterie voll ist. Dann fliesst kein Strom mehr.
- Welche E-Fahrzeuge oder Hybridautos können mit einer eStation geladen werden?
Mit den eStationen, die IB-Murten anbietet, können alle Fahrzeuge mit einem Typ-2-Stecker geladen werden.
Der Typ-2-Ladestecker ist weit verbreitet und von der Europäischen Kommission als Standard festgelegt.