Photovoltaik für Unternehmen
Möchten Sie als Unternehmen auf erneuerbare Energien setzen und so die Energiewende vorantreiben? IB-Murten realisiert mit Ihnen Ihre eigene Photovoltaikanlage.
Unsere Leistung für Ihre unternehmenseigene PV-Anlage
Mit einer Photovoltaikanlage ist Ihr Unternehmen nachhaltig und unabhängig.
Die mit der Photovoltaikanlage erzeugte Solarenergie nutzen Sie vorrangig für den Energiebedarf Ihres Unternehmens. Dank der eigenen Stromproduktion sparen Sie einige Energiekosten und werden unabhängiger von Strompreisen.
Produziert Ihre Anlage überschüssigen Strom, den Ihr Unternehmen nicht verbraucht, wird dieser in das Verteilnetz der IB-Murten eingespeist. Dafür erhalten Sie von eine Vergütung. Mit einer Photovoltaikanlage investieren Sie langfristig in eine wirtschaftliche und umweltfreundliche Energieversorgung.
Eigenverbrauch des erzeugten Stroms
Am meisten Ressourcen werden geschont, wenn der Strom dort verbraucht, wo er erzeugt wird. Die IB-Murten unterstützt daher Produktion und Eigenverbrauch von Solarstrom.
Mit einer eigenen Photovoltaikanlage erzeugter Strom kann sowohl von einem, als auch von mehreren Endverbrauchern vor Ort genutzt werden. Dafür bietet die IB-Murten zwei verschiedene Lösungen an: eine Eigenverbrauchsgemeinschaft oder ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Besitzer von PV-Anlagen und Liegenschaften können somit auch ihre Mieter oder Nachbarn mit ihrem selbst erzeugten Strom versorgen. Und sollte die Sonne einmal nicht scheinen, versorgt Sie IB-Murten mit dem fehlenden Strom.
Eigenverbrauchsgemeinschaft
In der Eigenverbrauchsgemeinschaft werden gemessen: der Verbrauch der einzelnen Endverbraucher, die Produktion der PV-Anlage sowie der Gesamtverbrauch, respektive die Einspeisung der Überschussproduktion. Die Endverbraucher sind dabei nach wie vor Kunden von IB-Murten und können somit ihren gewünschten Stromtarif frei wählen. Für den in der lokalen PV-Anlage produzierten Strom bezahlt der Endverbraucher dem Anlagebetreiber einen zusammen festgelegten Energiepreis.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch werden bei der IB-Murten alle Teilnehmer (z. B. Mieter) zu einem einzelnen Endverbraucher zusammengeschlossen. Der Gesamtverbrauch, respektive die Einspeisung der Überschussproduktion des ZEV, wird gemessen und verrechnet. Für die Abrechnungsmodalitäten inklusive des Messwesens innerhalb des ZEV ist der ZEV-Betreiber verantwortlich. Die IB-Murten bietet als Dienstleister neben der Versorgung mit Restenergie und der Abnahme Ihrer überschüssigen Energie auch das Mess- und Rechnungswesen.
Beglaubigung der Photovoltaikanlage
Photovoltaikanlagen müssen angemeldet und beglaubigt werden.
Haben sie eine eigene Photovoltaik-Produktionsanlage realisiert, muss diese von einem unabhängigen Produzenten beglaubigt und in die HKN-Datenbank aufgenommen werden. Dazu muss ein Herkunftsnachweis für den Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage ausgestellt werden.
Die zentrale Datenbank der Pronovo AG enthält alle Herkunftszertifikate von in der Schweiz erzeugtem Strom. Wir übernehmen die Anmeldung gerne für Sie.
PV - Vorgehen zur Beglaubigung von Produktionsanlagen
Rückliefervergütung
Einnahmen dank Überproduktion
Wenn Sie mehr Strom produzieren, als Sie in Ihrem Unternehmen verbrauchen, generieren Sie damit Einnahmen. Sie erhalten eine Vergütung für den von Ihnen nicht benötigten Solarstrom, der in unser Verteilnetz eingespeist wird. Die Vergütung setzt sich wie folgt zusammen:
Rückliefertarif : 10.00 Rp./kWh (exkl. MwSt)
Herkunftsnachweis: 5.00 Rp./kWh (exkl. MwSt)
Total 2024: 15.00 Rp./kWh (exkl. MwSt)
Um diese Vergütung für den Strom aus Ihrer Produktionsanlage zu erhalten, müssen sie einen einmaligen Antrag inklusive Herkunftsnachweis für erneuerbare Energien stellen.
PV - Antragsformular für die Vergütung des ökologischen Mehrwerts
Ab 2025
Die IB-Murten wird die PV-Energie von Solaranlage ab 2025 nach dem Referenz-Marktpreismodell vergüten. Der neu quartalsweise berechnete Rückliefertarif wird den bisher über ein Jahr fixen Rückliefertarif ablösen. Die Rückliefervergütung besteht weiterhin aus zwei Bestandteilen. Dem Rückliefertarif und der Vergütung der Herkunftsnachweise (HKN). Den Rückliefertarif wird IB-Murten ab 2025 jeweils auf der Höhe des vom Bundesamt für Energie (BFE) berechneten Referenz-Marktpreise festsetzen. Der HKN ist weiterhin fix für das ganze Jahr und beträgt für das Jahr 2025 5.00 Rappen pro Kilowattstunde.
Jedoch gelten folgende Mindestgrenzen: Anlagen mit einer Einspeiseleistung kleiner als 30 Kilowatt erhalten, im Minimum 9.60 Rappen pro Kilowattstunde inklusive der Vergütung des Herkunftsnachweises. Bei Anlagen ab 30 Kilowatt ist die Mindestgrenze bei 5.00 Rappen pro Kilowattstunde inklusive der Vergütung des Herkunftsnachweises.
Referenz-Marktpreise für Photovoltaik gemäss Art. 15 EnFV
Quartal | Quartalspreis Rp./kWh exkl. MwSt |
2023/3 | 7.16 Rp./kWh |
2023/4 | 8.70 Rp./kWh |
2024/1 | 6.19 Rp./kWh |
2024/2 | 3.51 Rp./kWh |
2024/3 | 3.34 Rp./kWh |
Häufig gestellte Fragen
- Wie sind die Rückliefertarife von IB-Murten im regionalen und schweizweiten Vergleich?
Ein Vergleich wird erst mit dem Ende des Jahres gezogen werden können, da dieser abhängig vom Einspeiseprofil der Anlage und der Entwicklung des Referenz-Marktpreises ist.
Die IB-Murten vergütet den Herkunftsnachweises mit 5.00 Rp./kWh deutlich über dem Marktpreis. Damit ist zu erwarten, dass die gesamte Rückliefervergütung im Vergleich zu anderen Energieversorgern, die das Referenzmarktpreis Modell anwenden, höher ist.
- Warum entschied sich IB-Murten für das Rückliefervergütungsmodell nach Referenz-Marktpreis?
Teil des Abstimmungspakets zum Stromgesetz war die Festlegung eines grundsätzlichen Modells welches schweizweit als Usus gelten kann. Dieses Modell ist gemäss Bund die Berechnung der Rückliefervergütung anhand des Referenz-Marktpreises.
Der Referenz-Marktpreis wird quartalsweise vom BFE berechnet und widerspiegelt den Wert der PV-Energie am Markt. So wird insbesondere die Winterproduktion gefördert. - Wie hoch ist die Rückliefervergütung im Versrogungsgebiet der IB-Murten für 2025?
Bislang orientierte sich die Rückliefervergütung für PV-Strom bei IB-Murten an den Beschaffungspreisen für Energie. Die Senkung von 2023 (20 Rp/kWh) auf 2024 (10 Rp/kWh) war eine direkte Konsequenz der tieferen Beschaffungspreise. Neu setzt IB-Murten auf ein vom Bund vorgeschlagenes Modell, dass die Rückliefervergütung quartalsweise, anhand des Referenz-Marktpreises anpasst. Damit ist die Rückliefervergütung eng an diese vom Bundesamt für Energie (BFE) quartalsweise publizierten Referenz-Marktpreise gekoppelt.
- Wieviel kostet eine Photovoltaikanlage?
Kostenbeispiel: eine PV-Anlage für Einfamilienhaus mit Dachfläche von ca. 50 Quadratmetern kostet effektiv rund CHF 13'200.
Von den Kosten in Höhe von rund CHF 19'500 für die Photovoltaikanlage in unserem Beispiel werden dank der Einmalvergütung knapp CHF 4'000 abgezogen. Die zu erwartende Steuerersparnis liegt bei rund CHF 2'300 (15 %). Damit belaufen sich die effektiven Kosten auf rund CHF 13'200.
Berechnen Sie mit dem Solarrechner Produktion, Wirtschaftlichkeit und Kosten einer Solarstromanlage mit oder ohne Batteriespeicher.
- Wann lohnt sich eine eigene PV-Anlage?
Je nach Anlage hat sich eine Photovoltaikanlage nach rund 10 Jahren amortisiert.
Bereits nach rund 10 Jahren hat sich eine Photovoltaikanlage amortisiert. Insgesamt produziert eine PV-Anlage rund 20 bis 30 Jahre lang erneuerbaren Strom, bevor ein Austausch nötig ist. Mit einer PV-Anlage generieren Sie Erträge durch die Einsparungen durch die Eigenstromproduktion und die Einnahmen aus dem Stromverkauf.
- Wie kann ich meinen Eigenverbrauch erhöhen, um die Wirtschaftlichkeit zu steigern?
Nutzen sie Ihren Solarstrom für mehrere Hausinstallationen und verbrauchen den Strom dann, wenn er produziert wird.
Die eigene Photovoltaikanlage lässt sich mit mehreren Hausinstallationen koppeln. Zum Beispiel mit einer eigenen E-Ladestation für das Elektroauto oder einer Wärmepumpe. Ausserdem können Sie einen Batteriespeicher ergänzen. Zudem sollten Sie darauf achten, den Stromverbrauch zeitlich dahin zu verschieben, wenn die PV-Anlage Strom produziert.
- Gibt es Förderbeiträge für Solaranlagen?
Ja, es gibt finanzielle Unterstützung beim Bau von Photovoltaikanlagen.
Für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp kann ein Gesuch für eine Einmalvergütung gestellt werden (auch für Erweiterungen). Die Unterstützung von Photovoltaikanlagen erfolgt zentral über das Programm Pronovo. Auch bei den Steuern profitieren Sie von Einsparungen mit einer PV-Anlage. Zudem nehmen wir Ihnen als Netzbetreiber Herkunftsnachweise für Strom ab, der in unser Netz eingespeist wird.
- Wie lange dauert der Bau einer PV-Anlage?
Insgesamt sollten Sie mit 2 Monaten rechnen, bis Sie eigenen Solarstrom produzieren.
Der gesamte Prozess von der Erteilung des Auftrags bis zur Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage dauert rund zwei Monate. Die Montage der Anlage selbst dauert in der Regel nur 1 bis 2 Wochen. Es wird ein Gerüst für die Montage aufgebaut, die Module installiert und die Elektroinstallation durchgeführt.
- Produziert eine PV-Anlage auch im Winter genug Strom?
Der Ertrag einer PV-Anlage ist im Winter deutlich geringer. IB-Murten beliefert Sie im Netzgebiet zuverlässig mit der benötigten Energie.
Im Winter hat die Sonne eine niedrigere Strahlungsleistung als im Sommer. Dadurch wird in der kalten Jahreszeit weniger Solarstrom erzeugt. Der Strombedarf, den die PV-Anlage nicht abdeckt, wird durch das Stromnetz der IB-Murten ausgeglichen. Mit einem Batteriespeicher lässt sich aber auch im Winter der tagsüber erzeugte Strom für den Abend zwischenspeichern.
- Kann ich die Rechnung auch auf französisch erhalten?
Für die Strom-, Trinkwasser- und Fernwärmerechnungen ist dies möglich
Derzeit können wir Ihnen die Rechnung ausschliesslich für die Strom-, Trinkwasser- und Fernwärmebezüge auf französisch ausstellen. Kontaktieren Sie uns für einen gewünschten Sprachwechsel. Wir geben Ihnen auch gerne telefonisch in französischer Sprache Auskunft zur Rechnungsstellung (Tel. 026 672 92 00). Sie können uns Ihre Fragen auch schriftlich stellen an info oder via Kontaktformular. @ibmurten.ch
- Kann bei IB-Murten jederzeit Material eingekauft werden?
Wir haben keine festen Ladenöffnungszeiten für das Verkaufsgeschäft.
Wir führen kein Verkaufsgeschäft mit entsprechenden Ladenöffnungszeiten. Aber Sie können bei uns Materialbezüge gerne zu Randzeiten tätigen, wenn unsere Elektromonteure vor Ort sind. Konsultieren Sie unsere Öffnungszeiten.
- Wie viele Rechnungen werden pro Jahr verschickt?
Es werden vier Rechnungen für Strom- und für Trinkwasserbezüge gestellt:
Sowohl für den Strombezug als auch für den Trinkwasserbezug stellen wir unseren Kunden normalerweise vier Rechnungen pro Jahr zu. Davon zwei Akontorechnungen und zwei Halbjahres-Schlussabrechnungen – diese auf Basis der Zählerablesungen. Grossverbraucher mit einem Strombezug ab ca. 50'000 kWh/Jahr erhalten monatlich Rechnungen.