StromPhotovoltaik für Unternehmen
Möchten Sie als Unternehmen auf erneuerbare Energien setzen und so die Energiewende vorantreiben? IB-Murten realisiert mit Ihnen Ihre eigene Photovoltaikanlage.
Eigene PV-Anlage, eigener Strom
Mit einer Photovoltaikanlage investieren Sie langfristig in eine wirtschaftliche und umweltfreundliche Energieversorgung.
Die mit der Photovoltaikanlage erzeugte Solarenergie nutzen Sie vorrangig für den Energiebedarf Ihres Unternehmens. Im Rahmen unserer gesamtheitlichen Beratung zum Eigenverbrauch prüfen wir Themen wie
- Warmwasseraufbereitung mit Solarenergie
- Einsatz eines Energiespeichers
- das Laden von Elektroautos über Charg’Immo
Dank der eigenen Stromproduktion sparen Sie Energiekosten und werden unabhängiger von Strompreisen. Produziert Ihre Anlage überschüssigen Strom, den Ihr Unternehmen nicht verbraucht, wird dieser in das Verteilnetz der IB-Murten eingespeist. Dafür erhalten Sie eine Vergütung.
Eigenverbrauch des erzeugten Stroms
Am meisten Ressourcen werden geschont, wenn der Strom dort verbraucht, wo er erzeugt wird. Die IB-Murten unterstützt daher Produktion und Eigenverbrauch von Solarstrom.
Mit einer eigenen Photovoltaikanlage erzeugter Strom kann sowohl von einem, als auch von mehreren Endverbrauchern vor Ort genutzt werden. Dafür bietet die IB-Murten zwei verschiedene Lösungen an: eine Eigenverbrauchsgemeinschaft oder ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Besitzer von PV-Anlagen und Liegenschaften können somit auch ihre Mieter oder Nachbarn mit ihrem selbst erzeugten Strom versorgen. Und sollte die Sonne einmal nicht scheinen, versorgt Sie IB-Murten mit dem fehlenden Strom.
Eigenverbrauchsgemeinschaft
In der Eigenverbrauchsgemeinschaft werden gemessen: der Verbrauch der einzelnen Endverbraucher, die Produktion der PV-Anlage sowie der Gesamtverbrauch, respektive die Einspeisung der Überschussproduktion. Die Endverbraucher sind dabei nach wie vor Kunden von IB-Murten und können somit ihren gewünschten Stromtarif frei wählen. Für den in der lokalen PV-Anlage produzierten Strom bezahlt der Endverbraucher dem Anlagebetreiber einen zusammen festgelegten Energiepreis.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch werden bei der IB-Murten alle Teilnehmer (z. B. Mieter) zu einem einzelnen Endverbraucher zusammengeschlossen. Der Gesamtverbrauch, respektive die Einspeisung der Überschussproduktion des ZEV, wird gemessen und verrechnet. Für die Abrechnungsmodalitäten inklusive des Messwesens innerhalb des ZEV ist der ZEV-Betreiber verantwortlich. Die IB-Murten bietet als Dienstleister neben der Versorgung mit Restenergie und der Abnahme Ihrer überschüssigen Energie auch das Mess- und Rechnungswesen.
Beglaubigung der Photovoltaikanlage
Photovoltaikanlagen müssen angemeldet und beglaubigt werden.
Haben sie eine eigene Photovoltaik-Produktionsanlage realisiert, muss diese von einem unabhängigen Produzenten beglaubigt und in die HKN-Datenbank aufgenommen werden. Dazu muss ein Herkunftsnachweis für den Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage ausgestellt werden.
Die zentrale Datenbank der Pronovo AG enthält alle Herkunftszertifikate von in der Schweiz erzeugtem Strom. Wir übernehmen die Anmeldung gerne für Sie.
PV - Vorgehen zur Beglaubigung von Produktionsanlagen
Rückliefervergütung
Die IB-Murten vergütet durch PV-Anlagen produzierte Energie anhand des Referenz-Marktpreismodells. Die Rückliefervergütung besteht aus zwei Bestandteilen:
- Abnahmevergütung: Die Abnahmevergütung wird IB-Murten jeweils auf der Höhe des vom Bundesamt für Energie (BFE) quartalsweise berechneten Referenz-Marktpreises festsetzen.
- Vergütung der Herkunftsnachweise (HKN): Der HKN ist weiterhin fix für das ganze Jahr und beträgt für das Jahr 2025 5.00 Rp. /kWh.
Jedoch gelten folgende Mindestgrenzen: Anlagen mit einer Einspeiseleistung kleiner als 30 kW erhalten, im Minimum 6 Rp. /kWh, d.h Total 11 Rp. /kWh inklusive der Vergütung des Herkunftsnachweises. Bei Anlagen mit einer Leistung zwischen 30 und 150 kW, sind die Mindestvergütung unter folgendem Link zu finden.
Die Höhe der Mindestvergütung wurde bei IB-Murten rückwirkend per 1. April 2025 an die definitive Verordnung (gültig ab dem 01.01.2026) angepasst, somit profitieren die Produzenten schon ab dem zweiten Quartal von höheren Minimalvergütungsätzen.
Referenz-Marktpreise für Photovoltaik gemäss Art. 15 EnFV
| Quartal | Quartalspreis Rp./kWh exkl. MwSt |
| 2025/4 | 9.51 Rp./kWh |
| 2025/3 | 5.73 Rp./kWh |
| 2025/2 | 2.76 Rp./kWh |
| 2025/1 | 10.38 Rp./kWh |
| 2024/4 | 8.75 Rp./kWh |
| 2024/3 | 3.34 Rp./kWh |
| 2024/2 | 3.51 Rp./kWh |
| 2024/1 | 6.19 Rp./kWh |
| 2023/4 | 8.70 Rp./kWh |
| 2023/3 | 7.16 Rp./kWh |
*Für die Anwendung der jeweilige Quartalspreise ist die gegenübrige Erklärung zu beachten
Häufig gestellte Fragen
- Wie lange hält eine Photovoltaikanlage?
In der Regel beträgt die Lebensdauer 25 bis 30 Jahre.
Eine Photovoltaikanlage hat eine durchschnittliche Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren. Die Herstellergarantie auf die Solarmodule beträgt 25 Jahre. Im Laufe der Jahre nimmt der Wirkungsgrad von Solarpanelen leicht ab. Es gibt eine Leistungsgarantie mit einem Mindestwirkungsgrad von 90 % über 30 Jahre. Es ist jedoch gut möglich, dass die Panels auch darüber hinaus funktionsfähig bleiben. Beim Wechselrichter wird mit einer Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren gerechnet. Ein einmaliger Wechsel wird deshalb einkalkuliert.
- Kann ich bei einem Stromausfall meine Solarenergie nutzen?
Ja, das ist möglich, sofern ein Speicher und eine Netzumschaltbox vorhanden sind.
Bei einem Stromausfall schalten sich Photovoltaikanlagen automatisch ab, da sie netzgekoppelt sind. Um bei einem Stromausfall den eigenen Strom zu nutzen, benötigt man einen Batteriespeicher und eine Netzumschaltbox.
- Was erwartet mich nach der unverbindlichen Anfrage bis zur fertigen Installation?
Mit den nachfolgenden Schritten können sie rechnen:
- Individuelle Planung und Beratung
- Angebot und Genehmigungen
- Installation, Inbetriebnahme und Übergabe
Wir begleiten Sie von den ersten Abklärungen bis zur fertig installierten Photovoltaikanlage und stehen auch danach für Fragen zur Verfügung.
- Was ist der Unterschied zwischen einer Photovoltaikanlage und einer thermischen Solaranlage?
Die thermische Solaranlage erzeugt Wärme, beispielsweise für die Nutzung von Warmwasser in einem Haushalt. Dabei werden zur Energiegewinnung Sonnenkollektoren genutzt. In den Kollektoren befindet sich eine Flüssigkeit, die von der Sonne erwärmt wird und mittels Wärmetauscher das Brauchwasser erhitzt.
Photovoltaikanlagen erzeugen elektrischen Strom aus Sonnenenergie, der zur Energieversorgung eines Haushalts dient. Zur Stromerzeugung werden Module genutzt, die aus mehreren Solarzellen bestehen. Das Sonnenlicht wird direkt in elektrische Energie umgewandelt.
Das ist der grosse Vorteil: die Energie aus Photovoltaikanlagen eignet sich sowohl für die Strom-, als auch für die Wärmebereitstellung. Wir bei IB-Murten sind Profis für Photovoltaikanlagen.
- Muss ich etwas tun, um meine PV-Anlage instand zu halten?
Prüfen Sie regelmässig die Stromproduktion in der App.
Über die App können Sie überprüfen, ob die Photovoltaikanlage funktioniert und Strom liefert. Etwaige Fehlermeldungen werden auch von unseren Mitarbeitenden analysiert. Ansonsten gibt es keine Instandhaltungsarbeiten.
- Kann ich die Rechnung auch auf französisch erhalten?
Für die Strom-, Trinkwasser- und Fernwärmerechnungen ist dies möglich
Derzeit können wir Ihnen die Rechnung ausschliesslich für die Strom-, Trinkwasser- und Fernwärmebezüge auf französisch ausstellen. Kontaktieren Sie uns für einen gewünschten Sprachwechsel. Wir geben Ihnen auch gerne telefonisch in französischer Sprache Auskunft zur Rechnungsstellung (Tel. 026 672 92 00). Sie können uns Ihre Fragen auch schriftlich stellen an info@ibmurten.ch oder via Kontaktformular.
- Kann bei IB-Murten jederzeit Material eingekauft werden?
Wir haben keine festen Ladenöffnungszeiten für das Verkaufsgeschäft.
Wir führen kein Verkaufsgeschäft mit entsprechenden Ladenöffnungszeiten. Aber Sie können bei uns Materialbezüge gerne zu Randzeiten tätigen, wenn unsere Elektromonteure vor Ort sind. Konsultieren Sie unsere Öffnungszeiten.
- Wie viele Rechnungen werden pro Jahr verschickt?
Es werden vier Rechnungen für Strom- und für Trinkwasserbezüge gestellt:
Sowohl für den Strombezug als auch für den Trinkwasserbezug stellen wir unseren Kunden normalerweise vier Rechnungen pro Jahr zu. Davon zwei Akontorechnungen und zwei Halbjahres-Schlussabrechnungen – diese auf Basis der Zählerablesungen. Grossverbraucher mit einem Strombezug ab ca. 50'000 kWh/Jahr erhalten monatlich Rechnungen.


