Solarstrom teilen, Rentabilität erhöhen

Den selbst produzierten Solarstrom teilen und die PV-Anlage noch rentabler machen? IB-Murten bieten Ihnen die passende Lösung für die Messung und Abrechnung.

Machen Sie Ihre PV-Anlage rentabler

Jetzt Solarstrom teilen und die Photovoltaikanlage auf Ihrem Unternehmensdach noch rentabler machen. Wir vereinfachen Ihnen dabei die Messung und Abrechnung.

Sie haben eine Photovoltaikanlage auf dem Dach Ihres Unternehmens und produzieren mehr Strom, als sie selbst verbrauchen? Nutzen Sie diesen Überschuss sinnvoll, indem Sie ihn vermarkten.

Das geht im eigenen Gebäude, mit direkt angrenzenden Nachbargebäuden oder auch gemeindeweit. Die IB-Murten bieten passende Dienstleistungen an, je nach Modell inklusive Messung und Abrechnung.

Vorteile beim Teilen von Solarstrom
Solarstrom gemeinsam verbrauchen lohnt sich

Produzierter Solarstrom wird am besten direkt und vor Ort genutzt. Der gemeinsame Verbrauch von Solarenergie mehrerer Parteien bietet unterschiedliche Vorteile.

  • 1. Schnellere Amortisation

    Generieren Sie mit überschüssigem Solarstrom zusätzliche Einkünfte, um die Amortisationsdauer Ihrer PV-Anlage zu verringern und die Investition noch rentabler zu machen.

  • 2. Geringere Energiekosten

    Lokal produzierter Solarstrom wird direkt vor Ort verbraucht. Durch reduzierte Netzgebühren (je nach Modell) macht das Teilen wirtschaftlich Sinn für Produzierende und Konsumierende.

  • 3. Wenig Verwaltungsaufwand

    IB-Murten ermöglichen die Messung und Abrechnung aus einer Hand und betreiben LEGs, denen Sie einfach beitreten können.

  • 4. Fachkundiger Kundendienst

    IB-Murten verfügt als Verteilnetzbetreiber über jahrelange Expertise in der Stromproduktion und -verteilung. Dank des jederzeit erreichbaren Pikettdienstes können Kundenanliegen umgehend bearbeitet werden.

  • 5. Verbrauchs- und Produktionsdaten

    Ihnen steht ein Internetportal zur Verfügung. Dort sind die Produktions- und Verbrauchsdaten sowie eine monatliche Abrechnung der Stromkosten ersichtlich.

  • Jetzt Beratung vereinbaren

 

Ihre Optionen bei Solarstrom-Überschuss

Im Gebäude teilen: ZEV/EVG

Solarstrom direkt in der Liegenschaft verteilen; ideal bei Gebäudekomplexen mit mehreren Parteien.

An Nachbarn verkaufen: vZEV/vEVG

Überschuss an benachbarte, direkt angrenzende, Liegenschaften verkaufen; mit bestehenden Zählern, ohne Umbau.

Gemeindeweit vermarkten: LEG

Überschuss über das Verteilnetz in der Gemeinde verkaufen; je Gemeinde betreiben die IB-Murten eine LEG.

Community-Produkte EVG und ZEV im Vergleich

Strom mit direkten oder angrenzenden Nachbarn teilen. Die beiden Modelle, Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG/vEVG) und Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV/vZEV), unterscheiden sich vor allem in der Messung und Kundenbeziehung.

EVG/vEVG

Bei der Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) bleiben alle Mitglieder Kunden der IB-Murten und erhalten eine eigene Stromrechnung. Für Messung und Abrechnung dienen die bestehenden Stromzähler. Der Anlagenbesitzer legt den Preis fest, zu dem Mitglieder Strom beziehen können.

Geeignet für: Gebäudekomplexe mit mehreren Parteien, benachbarte Gebäude auf angrenzenden Grundstücken mit einem gemeinsamen Verknüpfungspunkt. Kein Umbau der bestehenden Zählerinfrastruktur nötig.


Lassen Sie sich beraten

  • Verhältnis zum Energieversorger
    Jedes Mitglied ist ein eigener Messpunkt und bleibt somit ein eigenständiger Kunde des Energieversorgers.

  • Messung
    IB-Murten ist verantwortlich und übernimmt die Messung bei den EVG-Mitgliedern.

  • Verrechnung der Stromkosten
    IB-Murten ist verantwortlich und übernimmt die Verrechnung an die EVG-Mitglieder.

  • Netzgebühren
    Für den innerhalb der EVG aufgeteilten Solarstrom fallen keine Abgaben oder Netzgebühren an.

ZEV/vZEV

Beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV/vZEV) bilden alle Teilnehmenden aus Sicht der IB-Murten eine Einheit. Der Gesamtverbrauch des ZEV wird gemessen und verrechnet. Der ZEV-Betreiber übernimmt Verantwortung für Messung und Abrechnung – kann aber Dienstleister wie die IB-Murten beauftragen.

Geeignet für: Überbauungen oder Liegenschaften mit mehreren Parteien mit einem gemeinsamen Verknüpfungspunkt.


Lassen Sie sich beraten

  • Verhältnis zum Energieversorger
    Die Mitglieder bilden zusammen einen Messpunkt und haften gegenüber dem Energieversorger solidarisch.

  • Messung
    ZEV-Betreiber verantwortet die Messung bei den ZEV-Mitgliedern; kann an Dienstleister wie die IB-Murten delegiert werden.

  • Verrechnung der Stromkosten
    ZEV-Betreiber verantwortet die Verrechnung an die ZEV-Mitglieder; kann an Dienstleister wie die IB-Murten delegiert werden.

  • Netzgebühren
    Für den innerhalb des ZEV geteilten Solarstrom fallen keine Abgaben oder Netzgebühren an.

Strom gemeindeweit in LEG vermarkten

Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht es, überschüssigen Solarstrom über das Verteilnetz der IB-Murten an andere Mitglieder in der Gemeinde zu verkaufen – ganz ohne direkte Nachbarschaft.

LEG

Bei der Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) bleiben alle Mitglieder Kunden der IB-Murten. Stromproduzent und Stromkonsumenten vereinbaren den Energiepreis frei innerhalb der LEG. Es steht jedem frei, eine LEG zu gründen. Auch die IB-Murten treten als LEG-Betreiberin für alle Gemeinden im Versorgungsgebiet auf. In dieser Rolle kümmern wir uns um Gründung, Verwaltung und Abrechnung.

Geeignet für: Solaranlagenbesitzende, die ihren Überschuss über die direkte Nachbarschaft hinaus in der Gemeinde vermarkten möchten.


LEG-Anmeldung auf leghub.ch

  • Verhältnis zum Energieversorger
    Alle Mitglieder bleiben einzelne Messpunkte und Kunden der IB-Murten. 

  • Messung
    Smart Meter erforderlich; IB-Murten berechnet alle LEG-internen und -externen Stromflüsse.

  • Verrechnung der Stromkosten
    LEG-Betreiber (z. B. die IB-Murten) oder LEG-Dienstleister übernehmen die Abrechnung für den LEG-internen Strom; der Energiepreis wird innerhalb der LEG frei vereinbart.

  • Netzgebühren
    Konsumierende erhalten 20 – 40 % Reduktion auf den Netznutzungstarif – je nachdem, ob die Energie im gleichen Trafokreis produziert und verbraucht wurde.

Preisvergleich

Für die Community-Produkte ZEV/EVG und vZEV/vEVG bietet IB-Murten das EASY PACK: Zählerablese-Service und Bereitstellung der tarifierten Zählerdaten aus einer Hand. Für die Teilnahme an einer LEG gelten die Konditionen der jeweiligen LEG. Vergleichen Sie hier die Preise der drei Modelle.

Individuelle Leistungspakete auf Anfrage.

EVG/vEVG

Strom im Gebäude teilen

  • Kundenportal mit Darstellung des Lastgangs
    Service für Rechnungsstellung und Inkasso
  • Preis: CHF 2.50 / Zähler und Monat
    + CHF 350 einmalige Aktivierungsgebühr

ZEV/vZEV

Strom an Nachbarn verkaufen

  • Kundenportal mit Darstellung des Lastgangs
    Service für Rechnungsstellung und Inkasso
  • Preis: CHF 9.60 / Zähler und Monat
    + CHF 350 einmalige Aktivierungsgebühr
  • Optional:
    Zähler mieten für CHF 4.00 / Monat oder Zähler kaufen (Preis auf Anfrage)
    Internetanschluss für CHF 10 / Monat und Zusammenschluss
    Papierrechnung für CHF 2.00 / Rechnung

LEG

Strom gemeindeweit vermarkten

  • Kundenportal mit Darstellung des Lastgangs
    Service für Rechnungsstellung und Inkass
  • Preis: CHF 2.50 / Zähler und Monat
    + CHF 350 einmalige Aktivierungsgebühr

Häufig gestellte Fragen

  • Wie funktioniert die Vermarktung über eine LEG?

    Die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) erlaubt den Verkauf von Solarstrom über das Verteilnetz des Verteilnetzbetreibers an andere Mitglieder in der Gemeinde. 

    Die Anmeldung und Verwaltung im Versorgungsgebiet der IB-Murten erfolgen über die Plattform leghub.ch. Die IB-Murten betreiben eigene LEGs, der sie ganz einfach und kostengünstig beitreten können.

  • Wie finde ich heraus, welches Modell das richtige für mich ist?

    Es gilt: prüfen sie erst, ob ein ZEV/EVG oder vZEV/vEVG möglich ist, anschliessend LEGs.

    Prüfen Sie erst, ob Sie Möglichkeiten haben, Ihren Eigenverbrauch zu erhöhen, beispielsweise mit einer intelligenten Steuerung oder dem Einsatz eines Batteriespeichers. Dann können Sie überschüssigen Strom an Ihre direkten Nachbarn verkaufen, via ZEV/EVG oder vZEV/vEVG. Anschliessend können Sie den Überschuss gemeindeweit vermarkten, via LEG (leghub.ch). 

  • Kann ein EVG oder ein ZEV mit einer LEG ergänzt werden?

    Ja, eine Eigenverbrauchsgemeinschaft und eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft können kombiniert werden.

    EVG und LEG decken unterschiedliche Reichweiten ab – und lassen sich deshalb sinnvoll kombinieren: Die EVG regelt die Stromverteilung im direkten Nachbarschaftskreis ohne öffentliches Verteilnetz. Was dabei als Überschuss übrig bleibt, kann über eine LEG an weitere Mitglieder in der Gemeinde vermarktet werden.

  • Was passiert, wenn zu wenig Solarstrom produziert wird?

    Die IB-Murten stellen sicher, dass Sie unterbruchsfrei mit Energie versorgt sind.

    Wenn im ZEV, der EVG oder der LEG zu wenig Solarstrom produziert wird, um den Energiebedarf der Verbrauchenden zu decken, wird die Versorgung über den bestehenden Netzanschluss nahtlos durch den Energieversorger, wie die IB-Murten, sichergestellt.

  • Kann man mit Community oder in einer LEG Geld verdienen?

    Ja, mit dem Verkauf von Solarstrom können Einnahmen generiert werden. 

    Für Stromproduzierende bedeutet die Teilnahme an einer Community oder LEG zusätzliche Einnahmen: Sie verkaufen ihren überschüssigen Solarstrom zu einem frei vereinbarten Preis, der in der Regel höher liegt als die marktübliche Rückliefervergütung. Je mehr Abnehmer in der Gemeinschaft, desto wirtschaftlicher der Betrieb der PV-Anlage.

  • Wo ist der Stromverbrauch pro Haushalt ersichtlich?

    Der individuelle Stromverbrauch lässt sich für die Community-Produkte über ein Internetportal mitverfolgen

    Der Zugriff auf das Internetportal erfolgt via Computer oder Mobilgerät. Es liefert Produktions- und Verbraucherdaten für Ihr ZEV/EVG oder vZEV/vEVG. LEG-Teilnehmende finden alle Informationen derzeit auf leghub.ch.

  • Muss ich als Kunde gewisse Voraussetzungen für einen ZEV oder eine EVG erfüllen?

    Ja, zum Beispiel muss der Solarstrom vor Ort verbraucht werden.

    Weiter braucht es eine Einwilligung und einen von den Mitgliedern unterzeichneten Vertrag. Zudem müssen sich der Stromproduzent und der Endverbraucher einen Hausanschluss teilen. Und schliesslich muss die durch die Photovoltaikanlage erzeugte Energie mindestens 10% des Gesamtverbrauchs der Teilnehmer betragen.

  • Sind gesetzliche Grundlagen zu berücksichtigen?

    Nein, von Gesetzeswegen sind für Community keine Schwierigkeiten zu erwarten.

    Seit dem 1. Januar 2018, dem Datum des Inkrafttretens des neuen Energiegesetzes (EnG), sind EVG neu als ZEV definiert. Nicht nur Wohnungen im selben Haus, sondern auch angrenzende Grundstücke dürfen sich zusammentun, um die lokal erzeugte Solarenergie gemeinsam zu nutzen. Für den virtuellen Zusammenschluss zu einem vZEV ist ein gemeinsamer Verknüpfungspunkt, z. B. Verteilkabine, nötig.

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