Das Wichtigste zum Stromgesetz

 | Am 9. Juni stimmte die Schweiz mit «Ja» zum sogenannten «Mantelerlass». Inwiefern betrifft das Stromgesetz IB-Murten und die Region? Was steckt genau dahinter? Und was können wir erwarten? Das erklären wir hier.

In der Stromversorgung gibt es mehrere grosse Herausforderungen:

  1. Der Energiebedarf steigt, da Bereiche wie die Mobilität oder Wärmeversorgung elektrifiziert werden.
  2. Der Bedarf nach erneuerbaren Energien aus der Schweiz wächst stetig.
  3. Der bisher durch Kernenergie produzierte Strom muss anderweitig entstehen (der Ausstieg aus der Kernenergie ist seit 2017 beschlossen).

Dadurch rückte das Thema Versorgungssicherheit ins Zentrum politischer Diskussionen und gab den Anlass für die Stromgesetzte.

Was steckt hinter dem Stromgesetz?

Das Stromgesetz ist das «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien». Das Gesetz bündelt 28 Handlungsfelder zum Thema Stromversorgung. 2023 haben sich Bundesrat, National- und Ständerat klar hinter den Mantelerlass gestellt. Nach dem Referendum kam es zur Volksabstimmung . Die einzelnen Verordnungen sollen schrittweise über mehrere Jahre ab dem 1. Januar 2025 eingeführt werden.

Kernziele des Stromgesetztes sind:

  • Den schnellen und starken Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz voranzutreiben
  • Die Versorgungssicherheit mit Strom zu erhöhen, insbesondere in den Wintermonaten
  • Die Weichen für das Erreichen der Energiestrategie 2050 und des Nett-Null-Ziels zu stellen

Was heisst das für IB-Murten?

Als Energieversorger und Verteilnetzbetreiber des Murtenbiets ist die IB-Murten verpflichtet, die Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen im Namen der Endkundinnen und -kunden umzusetzen. Einige Handlungsfelder aus dem Stromgesetz betreffen uns, andere sind für IB-Murten aufgrund der Gegebenheiten nicht relevant. Die nachfolgenden Punkte geben Ihnen einen Einblick in ein paar Änderungen und Neuregelungen, die Sie und IB-Murten nach dem «Ja» zum Stromgesetz betreffen.

 

  1. Mehr Transparenz in den Stromtarifen
    Die Kosten des Messwesens sollen nach dem Stromgesetz künftig bei der Berechnung und Publikation der Stromtarife als separate Position ausgewiesen werden. Dadurch wird mehr Transparenz geschaffen.

     
  2. Mehr erneuerbare Energien
    Erneuerbare Energien sollen noch stärker in die Energietarife integriert werden. Für die Grundversorgung soll es eine vorgegebene Mindestmenge an in der Schweiz produzierter erneuerbarer Energie geben. Geeignete Energiequellen sind Wasser, Wind oder Solar. IB-Murten hat sich bereits vor einigen Jahren auf ökologische und nachhaltige Energieversorgung ausgerichtet. Die Energieprodukte müssen nach den Vorgaben der neuen Verordnung angepasst werden.

     
  3. Mehr Photovoltaik bedingt Netzausbau
    Der Bau von erneuerbaren Erzeugungsanlagen, hauptsächlich Photovoltaik, wird stärker gefördert. Das gilt insbesondere für grössere PV-Anlagen ab 50 kWp (Zum Vergleich: Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern haben meist eine Leistung zwischen 5 und 15 kWp). Das beeinflusst den Netzausbau und die Netzplanung und bedingt die Integration von Steuertechnik.

    Wer selbst Energie produziert, kann diesen mit anderen Verbrauchern teilen. Bislang war dies nur in direkter Nachbarschaft über den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) möglich. Mit dem «Ja» zum Stromgesetz soll das Modell «LEG», die lokale Eigenverbrauchsgemeinschaft, den Energieaustausch auch in einem grösseren Radius ermöglichen. IB-Murten treibt den Netzausbau für eine optimale Versorgungssicherheit laufend voran und bietet mit dem Produkt «Community» bereits zwei Modelle an, um Solarstrom zu teilen.

     
  4. Mehr Effizienz
    Neben mehr Transparenz und erneuerbaren Energien soll der Stromverbrauch reduziert, beziehungsweise die Effizienz gesteigert werden. Das Stromgesetz sieht vor, dass die Energielieferanten zusammen mit Endkunden Massnahmen zur lokalen Effizienzsteigerung umsetzen.

Was heisst das für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Der Netzausbau und viele andere Massnahmen zur Umstellung auf erneuerbare Energien verursachen initial Kosten. Diese sind als Investition anzusehen, denn wenn der Umbau auf erneuerbare Energien erfolgt ist, ist der Strom aus diesen nicht teurer als der Strom bisher. Ein Teil dieser Kosten wird sich im Strompreis bemerkbar machen, ein anderer Teil wird aus den Fördermitteln des Bundes finanziert. Als Energieversorger sind die IB-Murten für die Umsetzung der schweizweiten Verordnungen mitverpflichtet. Diese erfüllen wir auch im Namen der Bewohnerinnen und Bewohner des Murtenbiets.

Die IB-Murten bereiten sich vor

Die 28 Handlungsfelder erfordern Massnahmen unterschiedlicher Ausprägung mit teilweise einschneidenden Veränderungen. Allein die Menge der Themen stellt uns und andere Energieunternehmen für eine grosse Herausforderung. Diese nehmen wir an und bereiten uns schon heute darauf vor. Dafür haben wir die Vernehmlassungsdokumente studiert, um den Einfluss auf die IB-Murten abzuschätzen. Wir entwickeln ein Plan, wie wir die Handlungsfelder nun nach Annahme der Abstimmung zeitgerecht angehen können. Auch die Zusammenarbeit mit Anbietern im freien Markt wird geprüft; zum Beispiel für Abrechnungsdienstleistungen für LEGs.

Fazit zum Stromgesetz

Das Stromgesetz enthält ambitionierte Zielsetzungen. Übergreifend erreichen die Gesetzes- und Verordnungsänderung aber zwei wichtige Dinge: klare Verhältnisse und eine Richtung für die Zukunft. Als Teil der Energiebranche in der Schweiz steht IB-Murten hinter dem Stromgesetz, das eine grössere Stabilität in der Energieversorgung zum Ziel hat. Wir arbeiten lösungsorientiert daran, die verschiedenen Massnahmen umzusetzen und so unseren Beitrag zur sicheren Stromversorgung und der Energiezukunft zu leisten.

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