Hausinstallationskontrolle

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Gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) sind seit dem 1. Januar 2002 die Eigentümer selber für die Durchführung der Hausinstallationskontrollen in ihren Gebäuden verantwortlich. Sie sind ebenfalls verpflichtet, die Instandsetzung der Installationen zu beheben.

Als Elektrizitätsversorger der Gemeinden Murten, Merlach und Muntelier, informieren wir Sie per Post, dass Ihre Installationen kontrolliert werden müssen. Wie gehen Sie vor:
  1. Zuerst beauftragen Sie ein unabhängiges Kontrollorgan. Eine Liste der berechtigen Kontrolleure ist unter der Webseite www.esti.admin.ch abrufbar.
  2. Nach der Kontrolle gibt es zwei Möglichkeiten:

    1.) Ihre Installationen sind gesetzeskonform: 2.) Ihre Installationen müssen angepasst oder repariert werden:
    Das Kontrollorgan erstellt einen Sicherheitsnachweis in zwei Berichts-exemplaren. Das Kontrollorgan informiert Sie über die durchzuführenden Anpassungen oder Reparaturen.
    Bitte vergewissern Sie sich, dass uns ein Berichtsexemplar gesandt wird an
    IB-Murten, Irisweg 8, 3280 Murten,
    oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .
    Sie beauftragen Ihren Elektroinstallateur um die Mängel an Ihrer Installation zu beheben.
    Nach Abschluss der Instandsetzungs-
    arbeiten erstellt das Kontrollorgan einen Sicherheitsnachweis in zwei Berichtsexemplaren.
    Bitte vergewissern Sie sich, dass uns ein Berichtsexemplar gesandt wird an
    IB-Murten, Irisweg 8, 3280 Murten,
    oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

Die Kosten der Kontrolle und der nötigen Anpassungen oder Reparaturen gehen zu Lasten des Eigentümers.

Kontrollperioden für die periodische Kontrolle

Der Abstand der periodischen Kontrollen variiert entsprechend des Installationstyps:

  • Wohnbereich: alle 20 Jahre
  • Büro, Industrie, Landwirtschaft, Gewerbe: alle 10 Jahre, 5 Jahre oder jährliche Kontrolle je nach der Nutzung (detaillierte Informationen erhalten Sie unter www.esti.ch).

Für weitere Auskünfte benutzen Sie bitte das Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter Telefon 026 672 92 20.